Wohngebäude- und Privathaftpflichtversicherung: Bei Schuld des Mieters gibt es Ersatz

11-JAN-10

Hat ein Gebäudeversicherer einen Brandschaden nach dem Neuwert reguliert (hier in Höhe von 91.000 Euro) und stellt sich heraus, dass ein Mieter das Malheur verschuldet hat (hier durch versehentliches Andrehen eines Herdknopfes, wodurch eine Platte erhitzt wurde, auf dem ein Holzbrett lag), so hat der Gebäudeversicherer einen Ersatzanspruch gegen den Mieter beziehungsweise gegen dessen Privathaftpflichtversicherung (hier allerdings unter Ansatz des Zeitwertes). Dass der Mieter nur leicht fahrlässig gehandelt habe, spiele keine Rolle, entschied das Oberlandesgericht Koblenz. (Hier gab es allerdings Abzüge für Beträge, die der Privathaftpflichtversicherer in den Bedingungen ausgeschlossen hatte, die von ihm also auch nicht hätten ersetzt werden müssen, wenn die Gebäudeversicherung nicht einstandspflichtig gewesen wäre.) (AZ: 10 U 1297/08)