Steuerrecht: Ohne Arbeitsverhältnis kein «Firmenwagen»

07-OCT-09

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Firmenwagen zur Verfügung stellen, die sie auch privat nutzen dürfen. Das gilt grundsätzlich auch für Arbeitsverhältnisse auf 400 Euro-Basis. Auch in solchen Fällen kann der Anteil der Privatnutzung nach der 1 Prozent-Methode ermittelt werden (1 % des Neuwagen-Listenpreises wird dem monatlichen Arbeitsverdienst zugeschlagen und besteuert). Bedingung dafür ist allerdings in jedem Fall, dass ein wirksames Arbeitsverhältnis vorliegt. Der Bundesfinanzhof: Besteht kein Arbeitsverhältnis, so können weder Barlohn noch Sachbezüge (wie ein "Firmenwagen") als Betriebsausgabe anerkannt werden. (AZ: X B 207/07)