Partnervermittlung für Damen: Kontaktlisten sind einfache Druckerzeugnisse ohne «wirtschaftlichen Inhalt»

28-AUG-09

Bietet eine Gesellschaft Partnervermittlungen für Damen an und lässt sie sich dabei von den - Männer suchenden - Frauen Angaben zur Person machen (Alter, Größe, Figur etc.), die sie technisch aufbereitet und zu einer immer wieder zu aktualisierende Kontaktliste verarbeitet, so handelt es sich dabei um ein einfaches Druckerzeugnis, für das die Gesellschaft lediglich den ermäßigten Steuersatz abzuführen hat. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, bei den Listen bestünde der "wirtschaftliche Gehalt" in der "Verschaffung von Kontaktmöglichkeiten", die Umsätze erzielten - und deswegen dem Regelsteuersatz unterliegen würden. Entscheidend in dem Fall vor dem Bundesfinanzhof war, dass die Listen Informationen von Damen aus der ganzen Bundesrepublik enthielten und somit "nicht auf die individuellen Wünsche des jeweiligen Interessenten zugeschnitten waren". (AZ: XI R 75/07)