Internet: 13jährige muss wissen, dass Heruntergeladenes Diebstahl sein kann

14-SEP-09

Stellen Eltern ihren Kindern, von denen das älteste 13 Jahre alt ist, einen Computer und einen Internetzugang zur Verfügung und ermöglichen sie ihnen damit "die Teilnahme an einer Musiktauschbörse", dann ist dieses Verhalten "adäquat kausal für eine Schutzrechtverletzung gegenüber Tonträgerherstellern". Das Landgericht Köln: Das Überlassen eines Zugangs zum Internet, insbesondere an minderjährige Jugendliche, bringt die "nicht unwahrscheinliche Möglichkeit mit sich, dass diese Musik mittels Filesharing-Software aus dem Internet herunterladen und damit Rechtsverletzungen begehen". Dieses Risiko löse Prüf- und Handlungspflichten desjenigen aus, der den Internetzugang ermöglicht, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen. (Das hatten Eltern der Jugendlichen offenbar nicht getan, die unbekümmert 964 (!) Musikdateien im MP3-Format zum Download angeboten hatten. Das Kölner Gericht bestätigte die Forderung des "führenden deutschen Tonträgerherstellers", ihm die Abmahnkosten in Höhe von 5.832 € nebst Zinsen zu ersetzen. Das "Unrechtsbewusstsein der Mehrzahl der Rechtsverletzer" sei dabei "erschreckend wenig ausgebildet".) (AZ: 28 O 889/08)