Handy: Auch mit leerem Akku darf am Steuer nicht telefoniert werden

16-SEP-09

Die lange Liste der "Handy-am-Steuer"-Urteile hat das Oberlandesgericht Köln um eine weitere Variante bereichert: Es ist auch verboten, dass ein Autofahrer ein solches Gerät während der Fahrt aufnimmt, um es zum Telefonieren einzuschalten, das aber nicht gelingt, weil der Akku leer ist. Begründung: Bereits das bloße Aufnehmen und Halten des Gerätes, in der Absicht, zu telefonieren oder eine sonstige Funktion zu nutzen, berge "die Gefahr einer Ablenkung und damit einer Gefährdung der Verkehrssicherheit". Darauf, ob ein Handy - aus welchen Gründen auch immer - nicht betriebsbereit sei, komme es nicht an. (AZ: 83 Ss OWi 32/09)